1. April 2026

Wird die „Pille danach“ rezeptfrei?

Die Länderkammer stimmte vergangenen Freitag dafür, dass Levonorgestrel zukünftig nicht mehr verschreibungspflichtig sein soll. Der Wirkstoff befindet sich in der „Pille danach“ und konnte bislang nur ausgegeben werden, wenn Kunden ein Rezept dafür besaßen. Nachdem die Länderkammer dem Antrag stattgegeben hat, muss nun die neue Bundesregierung Mitte Januar das endgültige Urteil fällen. Eine eingehende Beratung durch den Apotheker soll jedoch die Voraussetzung dafür sein, dass Frauen die „Pille danach“ erhalten dürfen.

 

Ziel der Änderung ist es, Frauen im Notfall die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft zu erleichtern. Bislang ist die „Pille danach“ nur mit Rezept zu erhalten. Das führt dazu, dass manche Frauenärzte dazu raten, sich ein Rezept „auf Verdacht“ zuzulegen, um dann im Zweifelsfall schneller und unkomplizierter an die „Pille danach“ zu gelangen. Grundsätzlich ist zwar jeder Arzt befähigt, die „Pille danach“ zu verschreiben, an Sonn- und Feiertagen sind Arztbesuche nicht problemlos durchführbar. Zwar ist es auch möglich, sie im Krankenhaus zu bekommen, für den Steuerzahler ist dies jedoch nicht unbedingt eine kostengünstige Alternative.

Wichtig bei der Wirkungsweise von Levonorgestrel ist außerdem, dass die „Pille danach“ möglichst schnell nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden sollte. Das Arzneimittel wirkt nämlich nur dann, wenn die Eizelle noch nicht befruchtet ist. Dann funktioniert die „Pille danach“ allerdings in etwa so, wie eine hoch dosierte normale Pille und verschiebt oder verhindert den Eisprung.

Grund für die Änderung ist auch der europäische Vergleich: In anderen Ländern, in denen die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich ist, sank laut Studien die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche. Gleichzeitig deuten die Daten darauf hin, dass riskantes Sexualverhalten dadurch nicht gefördert wird. Dies ist auch wenig verwunderlich: Die „Pille danach“ kostet immerhin gut 17 Euro und ist deswegen als kostengünstige Verhütungsmethode kaum geeignet.

Der Gynäkologen-Verband hat diese Entscheidung nicht begrüßt. Er fürchtet zum einen eine Verschlechterung der Beratung der Frauen, zum anderen gilt Levonorgestrel als weniger wirksam als Ulipristalacetat, das weiter verschreibungspflichtig bleibt. Levonorgestrel kann nur ein Drittel der Schwangerschaften verhindern.

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